Satzung

Laut Satzung des eingetragenen und gemeinnützigen Förderverein Haus Haan e.V. verfolgt dieser folgende Zwecke:

1.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sinn und Zweck des Vereins sind Aktivitäten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, zur Ortsverschönerung, zur Förderung der Heimatkunde, zu Kunst und Kultur sowie die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.

2.) Diese soll unter anderem geschehen durch:

a) die Unterstützung der Sanierung und des Unterhalts des unter der laufenden Nummer 206 in der Denkmalliste der Stadt Kalkar eingetragenen Baudenkmals, Haus Haan. Diese Unterstützung beinhaltet die Beschaffung von benötigten (historischen) Materialien, erforderlichem Fachwissen sowie der Werbung um kompetente Fachhandwerker, Helfer und Finanzmittel.

b) die Ausrichtung von Veranstaltungen, insbesondere zur Epoche Neues Bauen / Bauhaus sowie die Teilnahme von Haus Haan am Tag des offenen Denkmals, bundesweit koordiniert durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD).

c) Recherchen sowie digitale und analoge Veröffentlichungen, die den Denkmalschutz im Allgemeinen und das Wissen über die Epoche Neues Bauen / Bauhaus sowie das Baudenkmal Haus Haan im Besonderen fördern.

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